Der Lehrplan beinhaltet nebst den Fachbereichen auch die beiden Module Berufliche Orientierung und Medien und Informatik. Die Modullehrpläne dienen dazu, fächerübergreifende Aufgaben der Schule zu beschreiben und einen systematischen Aufbau von Kompetenzen zu gewährleisten. Module verfügen über ein begrenztes, nicht durchgehendes Zeitbudget. Die fächerübergreifenden Themen stehen unter der Leitidee Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Sie sind insbesondere Teil des Fachbereichs NMG.

Als fächerübergreifendes Modul hat die BO das Ziel, die Schülerinnen und Schüler im Prozess der Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufsziels zu unterstützen und anzuleiten. Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Möglichkeit erhalten, eine passende Anschlusslösung zu finden (Lehrstelle, weiterführende Schule, Brückenangebot). Die Verantwortung für den Berufswahlprozess liegt hauptsächlich bei den Jugendlichen und deren Eltern. Die Schule hat die Aufgabe, den Prozess zu initiieren, zu begleiten und zu unterstützen. An Themen aus der Berufs- und Arbeitswelt wird in allen drei Zyklen gearbeitet. Thematische Schwerpunkte sind in den Kompetenzbereichen des Faches Deutsch eingearbeitet. Weitere Themen werden im 1. und 2. Zyklus im Fachbereich NMG im Kompetenzbereich «Arbeit, Produktion, Konsum - Situationen erschliessen» behandelt, im 3. Zyklus in den Bereichen WAH («Produktions- und Arbeitswelten erkunden») und ERG («Ich und die Gemeinschaft - Leben und Zusammenleben gestalten»).

(Lehrplan 21, Berufliche Orientierung; Lehrplan 21, Fachbereichslehrpläne)

Für das Modul BO sind im 3. Zyklus mindestens 39 Lektionen (entspricht einer Jahreslektion) einzusetzen. Es kann im Fachbereich Deutsch, als Klassenlektion oder z.B. in den Bereichen WAH oder ERG unterrichtet werden. Wird die BO nicht im Fachbereich Deutsch unterrichtet, wird eine Deutschlektion in den entsprechenden Fachbereich verschoben. Grundsätzlich kann die Schulleitung die Verteilung der Lektionen für die BO definieren. Nebst dem Modul BO dienen auch die Lektionen der IVE zur Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule. IVE wird für die Fachbereiche Mathematik und Sprachen angeboten.

(Lehrplan 21, Berufliche Orientierung; 3.2.1 IVE; 4.1 Lektionentafel)

In der Regel trägt die Klassenlehrperson die Verantwortung für das Modul BO. Dessen Umsetzung soll auf die spezifischen Bedingungen der einzelnen Schule abgestimmt und in einem Berufswahlkonzept festgehalten werden, das sich am Modul des Lehrplans 21 und am kantonalen Rahmenkonzept Berufswahlvorbereitung orientiert. Das Erstellen eines Berufswahlkonzepts liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Dieses definiert die Koordinationsarbeiten bei der Unterrichtsplanung zwischen den Lehrpersonen und dem BIZ, die Unterrichtsmaterialien (z.B. Berufswahldossier, Lehrmittel) sowie den zeitlichen Ablauf der Berufswahlaktivitäten. Zudem beschreibt die Schule, in welchem Fachbereich die Lektionen für dieses Modul eingesetzt werden.
Der Kanton Bern stellt den Schulen verschiedene Unterlagen (z.B. Rahmenkonzept Berufswahlvorbereitung) zur Verfügung. Diese regeln die Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, der Berufsberatung (BIZ) und dem Case Management Berufsbildung (CM BB).

(2.1.3 Zusammenarbeit an Nahtstellen; Berufliche Orientierung)

Bei der Berufswahl sollen die individuellen Begabungen, Talente sowie Potenziale der Schülerin bzw. des Schülers im Zentrum stehen und nicht die soziale oder die geografische Herkunft oder das Geschlecht. Der gesellschaftliche Wandel und die Veränderung der Geschlechterrollen in Beruf und Familie werden im Berufswahlunterricht reflektiert. Kantonale und nationale Anlässe bzw. Projekte (z.B. Nationaler Zukunftstag) ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, verschiedene Arbeitsfelder kennenzulernen.
Durch Projektarbeiten werden die Schülerinnen und Schüler auf das zukünftige Berufsfeld vorbereitet. Daneben haben sie die Möglichkeit, im 3. Zyklus Schnupperlehren oder Berufspraktika zu absolvieren und sich auf weiterführende Schulen (z.B. Gymnasium) vorzubereiten.

(Lehrplan 21, Berufliche Orientierung; Berufliche Orientierung; 3. Zyklus)

Das BIZ unterstützt die Schülerinnen und Schüler, bei der Berufs- und Ausbildungswahl, bei der Lehrstellensuche oder bei der Wahl einer weiterführenden Schule. Die Lehrpersonen werden bei ihren Aufgaben in Zusammenhang mit der Berufswahlvorbereitung beraten und arbeiten mit dem BIZ zusammen.

(Berufliche Orientierung)

Die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien und der Digitalisierung prägen die Gesellschaft. Sie haben einen grossen Einfluss auf Schule, Unterricht und Schülerinnen und Schüler. Die Nutzung von digitalen Medien und Computertechnologien hat sich als Schlüsselkompetenz in der Gesellschaft etabliert, genauso wie Lesen, Schreiben und Rechnen.

Die grosse gesellschaftliche Bedeutung der MI-Nutzung wird in allen Fachbereichen thematisiert und hat damit einen Einfluss auf den gesamten Unterricht. Der Modullehrplan unterscheidet die Bereiche Medien und Informatik sowie die Kompetenzen zur Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese werden in den Fachbereichen und in allen Zyklen (ab 1. Zyklus) unterrichtet. Im Kanton Bern ist für das Modul MI in der Lektionentafel je eine Lektion in der 5., 6., 7. und 9. Klasse vorgesehen.

(Lehrplan 21, Medien und Informatik; 4.1 Lektionentafel)

Bei Führungsgrundlagen und bei der Jahresplanung ist der MI-Unterricht gleichwertig zu anderen Bereichen einzubeziehen (Bildungsstrategie, Leitbild, Schulraumplanung, Standortentscheide, Bauprojekte usw.). Schulen erarbeiten ein MI-Konzept und überprüfen es periodisch. Es enthält die Grundsätze für den Einsatz von MI im Unterricht und garantiert eine Umsetzung des Modullehrplans. Ausgangspunkt des Konzepts bilden die zu vermittelnden Unterrichtsinhalte, die Schulkultur, die örtlichen Gegebenheiten und die Schulstruktur. Das Konzept definiert die Rahmenbedingungen für die technische Infrastruktur, die Wartung, die Weiterbildungsstrategie für Lehrpersonen und die Aufgaben der für MI verantwortlichen Person. Der Unterricht in MI muss nach pädagogischen Überlegungen gestaltet werden und darf sich nicht nur auf die gerade aktuellen technologischen Entwicklungen ausrichten.

Die zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien zu unterstützen. Im Zentrum des Unterrichts stehen die Erfahrungen im Einsatz von MI und die damit verbundene Reflexion. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit die neuen Technologien in einer Berufslehre oder weiterführenden Schule sinnvoll und zielorientiert einsetzen können. Die Verantwortung für die MI-Nutzung der Kinder und Jugendlichen ausserhalb der Schule liegt bei den Eltern.
Die Lehrpersonen haben eine offene Haltung gegenüber dem MI-Unterricht und dem Einsatz von Bildungsmedien. Ihre digitalen Kompetenzen werden gefördert und es wird auf eine ausgeglichene Verteilung der Kompetenzen im Team geachtet. Jede Schule bestimmt eine für MI verantwortliche Person, zu deren Aufgaben die pädagogische Unterstützung des Kollegiums gehört. Die Pädagogische Hochschule Bern bietet den Schulen ein breites Weiterbildungsangebot an.

(Medien und Informatik)

Die Bildungs- und Kulturdirektion empfiehlt den Gemeinden und Schulleitungen, die Schülerinnen und Schüler mit mobilen Geräten und die Schulen mit leistungsfähigem Internetzugang (W-LAN) auszurüsten. Unterrichtsräume sind wenn möglich mit einem Beamer oder mit Displays auszustatten. Die detaillierte Ausrüstung der Schulen mit Netzwerken und Arbeitsgeräten ergibt sich aus dem technischen Konzept.

(Medien und Informatik)

Die Gemeinde richtet den Lehrpersonen einen datenschutzkonformen Zugang zum IT-System ein. Bei webbasierten Programmen wie Cloud-Speicher-Diensten, Schuladministrationssysteme oder Sozialen Netzwerken sind die gesetzlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Zudem dürfen schützenswerte Personendaten nur gemäss der Personaldatenbekanntgabeverordnung (PDBV) veröffentlicht werden. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz in der Schule und zur Regelung im Umgang von nicht besonders schützenswerten Personendaten sind im Volksschulgesetz und in Kapitel 8 der AHB definiert.

(8. Sicherheitsbestimmungen und Datenschutz; Datenschutz)

Die Schule vermittelt Inhalte der Gesundheitsförderung, insbesondere des physischen und psychischen Wohlbefindens. Sie soll ein Ort sein, wo sich alle Beteiligten wohl fühlen und gute Leistungen erbringen können. Das fächerübergreifende Thema Gesundheit steht unter der Leitidee «Bildung für Nachhaltige Entwicklung» und wird in den Fachbereichen MU, BS, BG, TTG oder NMG unterrichtet. Mögliche Themen sind Gestaltung von Räumen und Pausenplätzen, Schulklima, Körperpflege, Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit, Sexualität, Freundschaft, Familie, Sucht, Gewalt usw. In Zusammenhang mit der Gesundheitsförderung werden auch geschlechterspezifische Themen behandelt. Dabei kann es sinnvoll sein, bei bestimmten Fragestellungen Knaben und Mädchen getrennt zu unterrichten.

(Lehrplan 21, Grundlagen, Bildung für Nachhaltige Entwicklung; Beratung und Gesundheit)

Die Gesundheitsförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern. Letztere können in Lernsequenzen wie z.B. in Projektwochen zur Gesundheitsförderung miteinbezogen werden.

(Elternmitwirkung)

Während der gesamten Schulzeit werden in der Regel drei schulärztliche Untersuchungen und eine jährliche schulzahnärztliche Untersuchung durchgeführt. Beide Dienste sind Sache der Gemeinden. Schulsozialarbeitende sind Schlüsselpersonen, wenn es um Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung geht. Sie arbeiten in institutionalisierter Form mit den Schulleitungen und Lehrpersonen zusammen und bieten Hilfe bei sozialen Problemen und Krisen der Schülerinnen und Schüler. Die Berner Gesundheit und das Kantonale Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen (KNGS-BE) unterstützen Lehrpersonen mittels Informationsvermittlung, Weiterbildung und Beratung bei Themen wie Sucht (Alkohol, Tabak usw.), digitale Medien, Gewalt, Mobbing, Depression oder Essstörungen. Die Fachpersonen helfen z.B. bei der Planung und Durchführung von Lektionen, Elternabenden oder Projekten zu sozialen Themen mit.

(Fachstellen; Schulärzte)

Der sexualkundliche Unterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur Prävention von sexuellen Übergriffen. Wenn Schülerinnen und Schüler über Sexualität Bescheid wissen, können sie besser entscheiden, wo Grenzen sind. Das Thema Sexualität findet im Fachbereich NMG sowie im fächerübergreifenden Thema Gesundheit unter der Leitidee BNE Anknüpfungspunkte. Die Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern. Die Lehrpersonen informieren die Eltern über Themen, die im Unterricht behandelt werden. Im sexualkundlichen Unterricht nehmen die Lehrpersonen Rücksicht auf das Alter, die Entwicklung und die Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler. Sie führen den Unterricht idealerweise bei bestimmten Themen nach Geschlechtern getrennt durch. Dabei wird empfohlen, bei einzelnen Themen eine Lehrperson des anderen Geschlechts beizuziehen.
Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihr Kind von einzelnen Unterrichtssequenzen des Sexualunterrichts dispensieren zu lassen. Die Dispensation erfolgt aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, legen zu Beginn des Schuljahres mit der verantwortlichen Lehrkraft fest, von welchen Themen des Sexualunterrichts sie ihr Kind dispensieren lassen möchten.

(Dispensationen; Lehrplan 21, Grundlagen, Bildung für Nachhaltige Entwicklung; Lehrplan 21, Fachlehrplan NMG, Didaktische Hinweise)

Sofern eine Lehrperson einzelne Themenbereiche nicht selber unterrichten möchte, kann sie diese in Absprache mit der Schulleitung an eine schulexterne Fachperson einer sexualpädagogischen Beratungsstelle delegieren. Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern sollten wissen, bei welchen Fachstellen sie Informationen, Beratung und Unterstützung einholen können. Die Fachleute der Stiftung Berner Gesundheit beraten die Schulen und organisieren Weiterbildungsangebote sowie Gruppengespräche für Schulklassen.

(Beratung und Gesundheit)

Im Bereich ERG setzen sich Schülerinnen und Schüler mit sich selber, mit ethischen Fragen des Zusammenlebens sowie mit Weltanschauungen auseinander. Ausgehend von christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen fördert die Schule Toleranz und Respekt zwischen religiösen, ethnischen und sozialen Gruppen. Kinder und Jugendliche sollen die eigene Kultur kennenlernen und anderen Menschen und Lebensweisen offen und ohne Vorurteile begegnen können.

(Lehrplan 21 ERG)

Der konfessionsunabhängige Unterricht über Religionen wird im Lehrplan im Fachbereich NMG im Bereich ERG beschrieben und gehört zum obligatorischen Unterricht. Dieser ist so zu gestalten, dass er konfessionell neutral und von Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit oder Konfessionslosigkeit besucht werden kann. Die Lehrperson leitet zu offenen Gesprächen an und Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Wertkonzepten wie Gerechtigkeit, Freiheit, Solidarität oder Menschenwürde auseinander. Ziel des Unterrichts ist es, eine offene Haltung im Umgang mit Religionen und Weltanschauungen zu entwickeln und dafür Erfahrungsraum zu ermöglichen. Grundkenntnisse christlicher Traditionen und Werte sind sowohl für christlich sozialisierte Schülerinnen und Schüler als auch für solche mit anderen Glaubensrichtungen oder ohne Religionszugehörigkeit wichtig, um unsere Kultur und Gesellschaft besser verstehen und ein Basiswissen über andere Religionen aufbauen zu können.
Im 3. Zyklus stehen für den Unterricht ERG insgesamt 5 Lektionen zur Verfügung. Hierbei kann in allen drei Schuljahren jeweils 1 Lektion von ERG als Klassenlektion eingesetzt werden. Der Besuch des Unterrichts zu religiösen Themen ist obligatorisch. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihr Kind von einzelnen Unterrichtssequenzen zu religiösen Themen dispensieren zu lassen. Die Dispensation erfolgt aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, legen zu Beginn des Schuljahres mit der verantwortlichen Lehrkraft fest, von welchen Themen des Unterrichts sie ihr Kind dispensieren lassen möchten.

(Lehrplan 21 ERG)

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der kirchliche Unterricht im Kanton Bern von den anerkannten Landeskirchen durchgeführt wird. Den konfessionellen Unterricht führen Mitarbeitende der Kirchen durch. Ziele sind es, eigenes Denken der Kinder und Jugendlichen aufgrund christlicher Ethik zu fördern und daraus Verantwortung für das eigene Leben und die Gesellschaft zu übernehmen. Schülerinnen und Schüler sollen Gemeinschaft in der Kirche erleben, den Aufbau der Bibel kennenlernen und im Dialog mit anderen Religionen stehen. Der kirchliche Unterricht beinhaltet mindestens 140 Lektionen verteilt auf alle drei Zyklen.

(4. Schulorganisation; Kirchlicher Unterricht)

Auf Gesuch der zuständigen kirchlichen Instanzen gibt die Schulleitung den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des kirchlichen Unterrichts an der Primarstufe insgesamt an bis zu zwei Tagen, an der Sekundarstufe I insgesamt an bis zu drei Tagen pro Schuljahr frei. Für die Gestaltung der Stundenpläne sprechen sich Schulen und Verantwortliche des kirchlichen Unterrichts gegenseitig ab (z.B. Lager, Konfirmation, Elternabende, Unterrichtszeiten, Exkursionen). Im Abschlussjahr des kirchlichen Unterrichts ist der Stundenplan so zu gestalten, dass 2 Lektionen pro Woche für den kirchlichen Unterricht während der ordentlichen Schulzeit frei bleiben. Die obligatorische Lektionenzahl pro Woche darf für die einzelnen Schülerinnen und Schüler nicht unterschritten werden.

(3.2.2 ERG; Dispensationen; Kirchlicher Unterricht)

Es ist entscheidend, dass die Schülerinnen und Schüler über ein verkehrsgerechtes Verhalten, das dem eigenen Schutz sowie dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dient, Bescheid wissen. Die Schule leistet gemeinsam mit der Polizei und den Eltern einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Verhalten der Schülerinnen und Schüler im Strassenverkehr und schafft damit eine wirkungsvolle Präventionsmassnahme.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in allen drei Zyklen an Kompetenzen, die zu sicherem Verhalten im Verkehr beitragen. Für den Verkehrsunterricht sind pro Schuljahr etwa zwei Unterrichtshalbtage einzusetzen. Die Schule zieht regelmässig eine Verkehrsinstruktorin bzw. einen Verkehrsinstruktor bei. An entsprechenden Kompetenzen wird sowohl im Fachbereich BS wie auch im Fachbereich NMG gearbeitet. Auch im fächerübergreifenden Thema Gesundheit ist «Sicheres Bewegen im Verkehr» Bestandteil des Lehrplans. Der Verkehrsunterricht der Polizei basiert auf den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).

(Lehrplan 21, Grundlagen, Bildung für Nachhaltige Entwicklung; Beratung und Gesundheit; Lehrplan 21, Fachbereichslehrpläne; Fachstellen)

Der Schulweg gehört zum Lebens- und Erfahrungsraum der Schülerinnen und Schüler. Die Verantwortung für die Aufsicht auf dem Schulweg liegt grundsätzlich bei den Eltern. Verkehrsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Eltern und Polizei. Die Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der Polizei haben die Aufgabe, den Lehrpersonen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen und das Thema Sicherheit im Verkehr durch Unterrichtseinheiten mit den Schülerinnen und Schülern zu vertiefen. Dazu informieren Lehrpersonen die Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren über die in den Fachbereichen NMG sowie BS behandelten Kompetenzen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) berät Polizei und Schulen in der Verkehrsbildung und engagiert sich auch in deren Aus- und Weiterbildung.

(Verkehrsunterricht; Fachstellen)

Der Radfahrertest wird in der Regel im 5. oder im 6. Schuljahr absolviert und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Durchführung eines Radfahrertestes verlangt ein besonderes Mass an Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und der Polizei. Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren unter Einbezug der Lehrpersonen sowie der Eltern auf den Radfahrertest vorbereitet. Falls eine Schülerin oder ein Schüler die verlangten Anforderungen nicht erfüllt, werden die Eltern darüber informiert und es wird eine entsprechende Nachschulung angeboten.

(Verkehrsunterricht)