Die Volksschule vermittelt eine umfassende Bildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, im Rahmen des obligatorischen und fakultativen Unterrichts grundlegende Kompetenzen zu erwerben und zu entwickeln. Sie unterstützt die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einer eigenständigen Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und bereitet sie auf die Berufsbildung oder auf eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II vor.

Die Gliederung in Fachbereiche, Module, überfachliche Kompetenzen und Bildung für Nachhaltige Entwicklung legt die Grobstruktur des Unterrichts fest. Fachliche und überfachliche Kompetenzen werden eng verknüpft.

(Lehrplan 21, Überblick; Lehrplan 21, Grundlagen, Lern- und Unterrichtsverständnis; 6. Module und fächerübergreifende Themen; Fächernet)

92/web/AHB_Fachbereiche.png

Im 8. und 9. Schuljahr sind im Rahmen des obligatorischen Unterrichts jeweils mindestens 3 Lektionen für die IVE einzusetzen. Das Unterrichtsgefäss ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in den Fachbereichen Sprachen und Mathematik individuelle Schwerpunkte zur Vertiefung von Grundansprüchen sowie zur Erweiterung der Kompetenzen zu setzen. Die IVE dient ebenfalls der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II. Für die IVE bieten sich vielfältige Organisationsformen an. An grösseren Schulen kann sie z.B. klassenübergreifend und nach Fachbereichen getrennt organisiert werden. An kleineren Schulen bietet sich das Zusammenfassen der Fachbereiche zu Lerngruppen mit innerer Differenzierung an. Möglich ist auch altersdurchmischtes Lernen - die Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahres lernen in einem oder mehreren Fachbereichen gemeinsam - oder die Zusammenarbeit zwischen Real- und Sekundarstufe bzw. mit anderen Schulen.
Die Schulen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den 3 Lektionen noch weitere Lektionen aus den Fachbereichen Sprachen und Mathematik des obligatorischen Unterrichts für die IVE einzusetzen. Der Unterricht muss so organisiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, in den beiden Fachbereichen mindestens die Grundansprüche erreichen zu können.

(4.1 Lektionentafel)

Mit der Flexibilisierung des 9. Schuljahres werden folgende Ziele verfolgt: Die Schülerinnen und Schüler können sich in den geforderten Kompetenzen und Schwerpunkten in allen Fachbereichen gezielt auf den Einstieg in die Ausbildung auf der Sekundarstufe II vorbereiten. Die Motivation für das Lernen bleibt für die Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahr hoch, auch nach Abschluss des Lehrvertrags. Als Grundlage für die individuelle Planung des 9. Schuljahres dienen die Vereinbarungen der Standortbestimmung im 8. Schuljahr. Aus organisatorischer Sicht kann eine Verknüpfung mit der IVE sinnvoll sein.

(3. Zyklus)

Der Fachbereich NMG umfasst die vier Bereiche Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG). Der 1. und 2. Zyklus sehen eine perspektivenübergreifende Zugangsweise vor. Idealerweise wird der Unterricht deshalb auf möglichst wenige Lehrpersonen aufgeteilt. Ist dies nicht möglich, koordinieren die Lehrpersonen den Unterricht und führen nach Möglichkeit Unterrichtsvorhaben gemeinsam durch. Ebenfalls ist eine Verbindung zu den anderen Fachbereichen sowie den überfachlichen Kompetenzen und der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu gewährleisten.

Die Lektionen im 8. Schuljahr sind schwerpunktmässig für die Kompetenzbereiche «Ernährung und Gesundheit - Zusammenhänge verstehen und reflektiert handeln» und «Haushalten und Zusammenleben gestalten» einzusetzen.
Um einen kontinuierlichen Kompetenzaufbau gewährleisten zu können, wird empfohlen, dass die WAH-Lehrpersonen den gesamten Unterricht in WAH im 3. Zyklus übernehmen. Auf Gesuch mit Konzept kann die Schulaufsicht eine andere Lektionenverteilung bewilligen.

Im 3. Zyklus stehen für den Unterricht im Bereich ERG insgesamt 5 Lektionen zur Verfügung. Davon sind schwerpunktmässig mindestens 2 Lektionen für die beiden Kompetenzbereiche «Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen» und «Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen» einzuplanen. Darüber hinaus kann in allen drei Schuljahren jeweils 1 Lektion von ERG als Klassenlektion eingesetzt werden. Die Klassenlektion wird von der Klassenlehrperson unterrichtet und dient der Arbeit an den Kompetenzbereichen «Existenzielle Grunderfahrungen reflektieren», «Ich und die Gemeinschaft - Leben und Zusammenleben» und «Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten». Die Klassenlektion kann ausserdem für allgemeine und organisatorische Aufgaben eingesetzt werden. Wird ERG nicht von der Klassenlehrperson unterrichtet, koordinieren die Lehrpersonen den Unterricht.

(6. Module und fächerübergreifende Themen)

Der Fachbereich Gestalten umfasst die Teilgebiete Bildnerisches Gestalten (BG) sowie Textiles und Technisches Gestalten (TTG). Wird der Fachbereich an einer Klasse von mehreren Lehrpersonen unterrichtet, sprechen diese die Unterrichtsplanung und Organisation untereinander ab und führen nach Möglichkeit Unterrichtsvorhaben gemeinsam durch.
Die Unterrichtszeit wird folgendermassen auf das BG sowie TTG verteilt:

92/web/ahb_kapitel_3.2.3.jpg

Im 1. und 2. Schuljahr umfasst der Fachbereich MU auch die Musikalische Grundschule. In Mehrjahrgangsklassen kann die Musikalische Grundschule schuljahrübergreifend organisiert werden.

(4.4.3 Abteilungsweiser Unterricht)

Der fakultative Unterricht steht allen Schülerinnen und Schülern ab dem 1. Schuljahr offen. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler und die Eltern bei der Wahl der fakultativen Kurse. Dabei sind die Bestimmungen über die maximal zulässigen Lektionen für die Schülerinnen und Schüler zu beachten. Die Schulleitung entscheidet über die Zulassung zum fakultativen Unterricht. Wer für ein Angebot im Rahmen des fakultativen Unterrichts angemeldet ist, verpflichtet sich zu einer regelmässigen und aktiven Teilnahme. Ein Austritt ist jeweils auf das Ende eines Kurses oder eines Schuljahres möglich. Über Austritte während eines Kurses entscheidet die Schulleitung. Für die Bildung von Gruppen für den fakultativen Unterricht gelten die entsprechenden Richtlinien.

(4.3.2 Maximale Unterrichtszeit; Schülerinnen- und Schülerzahlen)

Das Angebot der Schule ergänzt den obligatorischen Unterricht auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Die Interessen und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung des Angebots der Schule berücksichtigt. Angebote werden in der Regel semester- oder schuljahresweise organisiert und zyklusübergreifend angeboten. Um ein attraktives Angebot zu ermöglichen, ist insbesondere für kleine Schulen eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen empfehlenswert.

Im 7. Schuljahr kann Italienisch als Schnupperkurs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen, beispielsweise als Quartalskurs oder als Projektwoche, angeboten werden. Er vermittelt einen Einblick in die Sprache und dient als Entscheidungshilfe für einen allfälligen Besuch des fakultativen Italienischunterrichts im 8. und 9. Schuljahr. Im ersten Semester des 8. Schuljahres kann Latein als Schnupperkurs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen, beispielsweise als Quartalskurs, angeboten werden. Er vermittelt einen Einblick in die Sprache und dient als Entscheidungshilfe für einen allfälligen Besuch des Lateinunterrichts ab dem ersten Jahr des gymnasialen Bildungsganges.

Der Aufbau von Kompetenzen in den Landessprachen ermöglicht die Verständigung zwischen den Sprachregionen. Durch die Berücksichtigung der kulturellen Aspekte trägt der Italienischunterricht ebenso wie der Französischunterricht der besonderen Funktion der Landessprachen in der mehrsprachigen Schweiz Rechnung.
Das Lernen in den verschiedenen Sprachen wird so gestaltet, dass Synergien genutzt und Kompetenzen im Bereich der Mehrsprachigkeit aufgebaut werden können.
Im Rahmen des fakultativen Unterrichts müssen die Schulen im 8. und 9. Schuljahr Italienisch als dritte Fremdsprache anbieten. Bei zu kleinen Gruppen besteht die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahres den Italienischunterricht gemeinsam besuchen oder dass eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen angestrebt wird.

(Fremdsprachen; Schülerinnen- und Schülerzahlen)