Kompetenzorientiert unterrichten heisst, die spezifischen Inhalte und Gegenstände so auszuwählen und als Lerngelegenheit zu gestalten, dass erwünschte Kompetenzen daran erworben oder gefestigt werden können. Durch differenzierende Unterrichtsangebote ermöglichen die Lehrpersonen den Schülerinnen und Schülern individuelle Lernprozesse und begleiten diese zielgerichtet.
Lehrpersonen brauchen Freiräume für die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen. Schulen und Lehrpersonen
sollen Handlungsmöglichkeiten nutzen, um den Unterricht individuell zu reflektieren, mit neuen Elementen zu bereichern und
weiterzuentwickeln. Diese Freiheiten sollen den Anstoss zu abwechslungsreichem und motivierendem Unterricht geben.
Nebst
einer Vielfalt von Methoden und Sozialformen tragen folgende Faktoren zu einer guten Unterrichtsqualität bei:
fachliche Klarheit und Bedeutsamkeit, Qualität der Lehrmittel, Transparenz der Ziele und Leistungserwartungen, Festigung
des Gelernten durch sinnvolles Üben, Schaffung klarer Strukturen in einer positiven Lernumgebung, effiziente Nutzung der
Lernzeit, respektvolle Arbeitsatmosphäre, klare Kommunikation und Gesprächsführung, Förderung von Selbststeuerung und
Lernstrategien. Durch inhaltlich attraktive und methodisch durchdachte Aufgabenstellungen werden
Neugier und Motivation geweckt und das Reflektieren über das eigene Lernen ermöglicht. Diese reichhaltigen Aufgaben lassen
Raum für das Lernen voneinander- und miteinander.
Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien dienen der Umsetzung der Inhalte des Lehrplans. Im Lehrmittelverzeichnis der Bildungs- und Kulturdirektion sind die obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel, die auf den Lehrplan abgestimmt sind, aufgeführt. Die obligatorischen Lehrmittel sind verbindlich im Unterricht einzusetzen. Die empfohlenen Lehrmittel dienen als Grundlage für den Unterricht. Neben den im Lehrmittelverzeichnis aufgeführten Lehrmitteln können die Lehrpersonen weitere Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien als Ergänzung einsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler bringen in der Regel Erfahrungen mit Mundart und Standardsprache mit, viele wachsen auch
mehrsprachig auf. Auf spielerische Weise werden die Schülerinnen und Schüler während des 1. Zyklus in ihren
unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen gefördert. Dabei hat die Mundart einen hohen Stellenwert.
Die Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler der einzige Ort, wo sie das Sprechen der Standardsprache gezielt üben
können. Damit sie die Gelegenheit erhalten, sich in der Standardsprache auszudrücken, wird grundsätzlich in allen
Fachbereichen Standardsprache gesprochen und im Fremdsprachenunterricht die Zielsprache. Eine Ausnahme stellen der
bilinguale und der immersive Unterricht dar, in dem der Fachunterricht ganz oder teilweise in der Zielsprache stattfindet. Wenn
Mundart gesprochen wird, soll dies bewusst und gezielt geschehen. Standardsprache und Mundart sind nicht an bestimmte
Unterrichtssituationen gebunden. Insbesondere Kinder mit geringen Deutschkenntnissen sind auf einen Unterricht in der
Standardsprache angewiesen.
(Lehrplan 21, Sprachen, Schwerpunkte 1. Zyklus;
Lehrplan 21, Französisch und Englisch;
Fremdsprachen)
Die Förderung einer leserlichen und flüssigen Handschrift ist in allen Zyklen der Volksschule eine zentrale Aufgabe. Die Grundlage dafür bildet der Erwerb einer teilverbundenen oder verbundenen Schrift. Die Bildungs- und Kulturdirektion empfiehlt den Schulen die Basisschrift.
Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten, die Gegenstand des Unterrichts sind. Der Lehrplan 21 brachte eine Erhöhung der Lektionenzahl in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen mehr Zeit in der Schule verbringen, was auch Auswirkungen auf die Hausaufgaben hat. Neben der Schule sollen die Kinder und Jugendlichen genügend Zeit finden, sich zu erholen und einer Freizeitbeschäftigung nachzugehen (z.B. Spiel, Sport, Musik).
Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Ebenso gehören Übungs- und Vertiefungsphasen, insbesondere auch im Hinblick auf Beurteilungsanlässe, grundsätzlich zum Unterricht.
Das Klassenteam koordiniert die Hausaufgaben. Es entwickelt auf der Grundlage der vorliegenden Hinweise und
Bestimmungen eine gemeinsame Hausaufgabenpraxis. Die Schule informiert die Eltern über ihre Hausaufgabenpraxis und
klärt gegenseitige Erwartungen.
Überlegungen zu den Hausaufgaben sind in die Unterrichtsplanung miteinzubeziehen. Die Lehrpersonen passen die
Hausaufgaben dem individuellen Lern- und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler an und kommunizieren den
Lernenden, in welchem Zusammenhang die Aufgaben stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen über die notwendigen
Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die Hausaufgaben ohne Hilfe der Eltern oder anderer erwachsener Personen bearbeiten
zu können. Hausaufgaben dienen nicht dazu, Unterricht zu Hause nachzuholen bzw. ergänzend weiterzuführen. Die
Lehrpersonen sind sich bewusst, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler zu Hause gleich fördernde und unterstützende
Rahmenbedingungen vorfinden, und tragen diesem Umstand Rechnung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten formative
Rückmeldungen zu ihren Arbeiten. Im Zentrum steht dabei nicht nur die Lösung, sondern auch der Lösungsprozess.
(Lehrplan 21, Grundlagen, Überfachliche Kompetenzen;
2. Zusammenarbeit)
Die Schulen können Hausaufgaben erteilen. Dabei dürfen folgende zeitliche Vorgaben insgesamt nicht überschritten werden:
- 1. Zyklus (ohne Kindergarten): 30 Minuten pro Woche
- 2. Zyklus: 30 bis max. 45 Minuten pro Woche
- 3. Zyklus: 1 Stunde 30 Minuten pro Woche
Absprachen im Klassenteam sind notwendig, damit die zeitlichen Vorgaben für die maximale Hausaufgabenzeit pro Woche nicht überschritten werden. Von Freitag auf Montag, über die Fest- und Feiertage sowie über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. Die Lehrpersonen können auch ganz auf das Erteilen von Hausaufgaben verzichten.
Die Schülerinnen und Schüler können die Hausaufgabenbetreuung der Tagesschule als kostenpflichtiges Angebot nutzen. Dieses Angebot bietet den Schülerinnen und Schülern ein förderndes und unterstützendes Umfeld.
Beobachtungen und Einschätzungen von Kompetenzentwicklung und Verhalten der Schülerinnen und Schüler gehören zum Kerngeschäft von Lehrpersonen. Die Beurteilung orientiert sich dabei an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Beurteilung ist auf die verschiedenen Facetten von Kompetenzen, d.h. Wissen, Können, Wollen und Anwenden, ausgerichtet. Ein besonders starker Akzent wird auf die förderorientierte Beurteilung gelegt, die den Lernprozess begleitet und unterstützt sowie den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernwegen Rechnung trägt. Sie hilft Lernenden, Vertrauen in ihr Können, in ihre eigene Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit zu gewinnen. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich in zunehmendem Mass selbst einzuschätzen und Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen. Auch mit dem Lehrplan 21 ist die Arbeit an Zielen, die die Lehrperson auf Grundlage der Kompetenzstufen im Lehrplan 21 für den Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung. Viele Lehrmittel beinhalten fachspezifische Grundlagen für die Beurteilung.
(Lehrplan 21, Grundlagen, Lern- und Unterrichtsverständnis;
Beurteilung)
Eine kompetenzorientierte Beurteilung orientiert sich an folgenden Qualitätsmerkmalen:
- Förderorientierung: Die Steuerung und Optimierung der Kompetenzentwicklung gilt als wichtigstes Anliegen der Beurteilung. Sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht.
- Passung zum Unterricht: Lernsituationen im konkreten Unterricht stellen den zentralen Bezugspunkt zur Beurteilung dar. Sowohl die formative als auch die summative Beurteilung orientieren sich an Kompetenzerwartungen z.B. im Rahmen von reichhaltigen Aufgaben.
- Transparenz/Nachvollziehbarkeit: Den Schülerinnen und Schülern müssen Inhalt, Zeitpunkt, Form und Kriterien der Beurteilung bekannt sein, damit sie diese gewinnbringend für die weitere Kompetenzentwicklung nutzen können. Neben den Ergebnissen einer Beurteilung müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auch über das Beurteilungsverfahren regelmässig informiert werden.
- Umfassende Beurteilung: Alle Kompetenzbereiche bzw. Handlungsaspekte und die überfachlichen Kompetenzen werden innerhalb eines Schuljahres in die Beurteilung miteinbezogen.
Beurteilungen erfolgen im Dialog mit den Lernenden und den Eltern. Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich in die
Beurteilung miteinbezogen. Damit sind einerseits der Aufbau einer altersgemässen Selbstbeurteilung und andererseits der
aktive Einbezug in das Standortgespräch gemeint. Zudem wird die Sicht der am Unterricht beteiligten Fachlehrpersonen
(Fachbereiche, IF) in angemessener Form mitberücksichtigt.
Für die Schülerinnen und Schüler ist ersichtlich, ob sie sich in einer Lern- oder Beurteilungssituation befinden. Der
überwiegende Teil des Unterrichts sind Lernsituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen sammeln, Fehler
machen und daraus lernen dürfen. Ebenso sind Leistungs- und Verhaltensbeurteilung klar zu trennen und in den
Rückmeldungen an die Lernenden und im Standortgespräch auseinanderzuhalten.
Trotz Einhaltung der Qualitätskriterien hat die Beurteilung nicht den Anspruch, wissenschaftlich exakt, widerspruchsfrei und
unveränderbar zu sein. Die Lehrpersonen wissen den subjektiven Anteil von Beurteilungen einzuschätzen. Sie sind bereit, ihre
Beurteilungen mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern zu besprechen und zu begründen sowie sich mit Kritik und
anderen Wahrnehmungen auseinanderzusetzen.
Die Beurteilung erfüllt drei Funktionen.
Die formative Beurteilung hat mit ihrer Einflussnahme auf den Lernprozess einen besonders hohen Stellenwert. Die
Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schüler ermutigende und aufbauende Rückmeldungen. Die formative Beurteilung
unterstützt die Lernprozesse der Schülerinnen und Schülern und fördert dadurch ihre individuelle Kompetenzentwicklung.
Dazu gehören die Einschätzung des Lernstands und die Reflexion von Lernprozessen. Rückmeldungen, die eine formative
Funktion haben, dienen der Lehrperson zur Planung weiterer Lernschritte und geben wichtige Hinweise zu einer
kontinuierlichen und auf Beobachtungen gestützten Unterrichtsgestaltung. Die formative Beurteilung hat zum Ziel, den
Unterricht optimal auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abzustimmen, ihre Motivation sowie
Erkenntnisse für die Unterrichtsentwicklung zu erhalten.
Im Rahmen einer formativen Beurteilung fördert und integriert die Lehrperson auch Selbst- und Peerbeurteilungen. Die wichtigsten Ergebnisse der formativen Beurteilung erlauben über einen längeren Zeitraum hinweg den Einblick in den
Lernprozess und liefern wichtige Grundlagen für Standortgespräche und prognostische Beurteilungen.
Die summative Beurteilung ist eine bilanzierende Beurteilung in Form einer Rückschau. Sie gibt Auskunft über den Lernerfolg
zu einem bestimmten Zeitpunkt und orientiert sich an differenzierten und transparenten Kriterien. Nicht alle im Lehrplan
aufgeführten Kompetenzen und Kompetenzstufen müssen bilanzierend beurteilt werden.
Der Lehrplan enthält viele
Kompetenzen, die man nicht summativ beurteilen kann und nicht summativ beurteilen will. Es obliegt der Professionalität der
Lehrperson, zu entscheiden, welche Kompetenzen in welcher Form zu welchem Zeitpunkt überprüft werden. Um die Subjektivität zu minimieren und zu einer möglichst objektiven und gerechten Beurteilung zu kommen, strebt das
Kollegium eine übereinstimmende Beurteilungspraxis an. Das Verfahren und die Kriterien der summativen Beurteilung werden
in einem kommunikativen Prozess festgelegt. Die Verantwortung für diesen Prozess liegt bei der Schulleitung.
Die summative Beurteilung umfasst folgende drei Beurteilungsgegenstände:
- Produkt
- Lernkontrolle
- Lernprozess
Diese drei Beurteilungsgegenstände beinhalten alle summativen Beurteilungssituationen. Damit stehen die nötigen Grundlagen für eine abschliessende summative Beurteilung in einem Beurteilungsbericht zur Verfügung. Es können je nach Fachbereich, Zyklus und Unterrichtsplanung Schwerpunkte gesetzt werden. Während des Schuljahres können die Beurteilungsgegenstände mit Note, in Textform oder in Worten (kurze schriftliche Formulierung) beurteilt werden. Die Beurteilung des Lernprozesses hat anteilmässig das kleinste Gewicht. Die Beurteilungsgegenstände Produkt und Lernkontrollen sind ausgewogen zu gewichten. Die Beurteilung des Lernprozesses ist fachbezogen und orientiert sich an folgenden Aspekten, die mehrheitlich überfachliche Kompetenzen betreffen und einen unmittelbaren Einfluss auf die Leistungsentwicklung haben:
- Lernprozess reflektieren
- Gelerntes darstellen
- Förderhinweise nutzen
- Strategien verwenden
- Selbständig arbeiten
Die Noten im Beurteilungsbericht sind ein Instrument zur Kommunikation der Beurteilung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler und das Ergebnis eines professionellen Ermessensentscheids durch die Lehrpersonen. Sie basieren nicht auf Berechnungen von Durchschnitten.
Die prognostische Beurteilung ist für Schullaufbahnentscheide (Promotion, Selektion, Berufs- und Schulwahl) von Bedeutung.
Sie prüft, ob die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt in der Bildungslaufbahn
gegeben sind.
Die prognostische Beurteilung stützt sich auf die bisherigen formativen und summativen Beurteilungen. Daraus abgeleitet,
werden zukünftige Leistungen oder Entwicklungen eingeschätzt.
Bei Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren
Kompetenzen und ihrer voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp zugewiesen, in dem sie am besten gefördert
werden. Grundlage sind nicht nur Ergebnisse der summativen Beurteilung (abschliessende Bewertung bzw. Note im
Beurteilungsbericht), sondern auch Elemente der formativen Beurteilung sowie die Einschätzung des Potenzials einer
Schülerin oder eines Schülers. Im Sinne einer umfassenden Beurteilung werden auch überfachliche Kompetenzen
miteinbezogen. Dokumente, die einen Einblick in den individuellen Verlauf eines Lernprozesses geben, können wichtige
Hinweise für prognostische Beurteilungen sein.
Die Grundansprüche legen fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 1., 2. und 3. Zyklus
erreichen sollen. Sie beziehen sich immer nur auf einen Zyklus und nicht auf ein abgeschlossenes Schuljahr. Grundansprüche
müssen erfüllt sein, damit die Basis für das Weiterlernen im Fachbereich gelegt ist. Schülerinnen und Schüler erreichen die
Grundansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Viele arbeiten an weiterführenden Kompetenzstufen.
Die Formulierungen im Lehrplan 21 stellen Kompetenzerwartungen dar, die noch der Konkretisierung in Form reichhaltiger
Aufgaben und darauf abgestimmter Kriterien bedürfen. Das Erreichen der Grundansprüche kann am Zyklusende eingeschätzt
werden und entspricht dann mindestens einer genügenden Leistung.
Die Orientierungspunkte jeweils in der Mitte des 2. und 3. Zyklus bedeuten, dass die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die Gelegenheit erhalten haben müssen, im Unterricht die entsprechenden Kompetenzstufen zu bearbeiten. Die Orientierungspunkte dienen folglich den Lehrpersonen als Planungs- und Orientierungshilfe für ihren Unterricht. Sie stehen aber in keinem direkten Zusammenhang zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler.
(Lehrplan 21, Grundlagen, Lern- und Unterrichtsverständnis;
Beurteilung)
Die Bildungs- und Kulturdirektion stellt die verschiedenen Dokumente für die Beurteilung in der Applikation oder auf der Website zur Verfügung.
Der Lehrplan 21 gibt der förderorientierten Beurteilung in Form von Begleitung, Rückmeldung und Unterstützung der
Schülerinnen und Schüler ein zentrales Gewicht. Dauerndes Bilanzieren mit häufigen Beurteilungsberichten hindern diesen
Prozess und erzeugen unnötigen Druck.
Auf allen Stufen tritt die grosse Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in der Regel in das nächste Schuljahr über.
Zeitpunkte für Schullaufbahnentscheide und Beurteilungsberichte:
Primarstufe:
- Am Ende des ersten Zyklus (2. Schuljahr).
- Am Ende des 4., 5. und 6. Schuljahres.
- Der zentrale prognostische Schullaufbahnentscheid erfolgt in der Mitte des 6. Schuljahres beim Übertrittsentscheid von der Primar- auf die Sekundarstufe I.
Sekundarstufe I:
- Ende des 7., 8., und 9. Schuljahres.
- Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahnentscheide (prognostische Beurteilung) Mitte des 8. bzw. 9. Schuljahres.
(Beurteilung Grafik, Übersicht Beurteilungsform nach Stufen)
Beschwerdefähige individuelle Schullaufbahnentscheide sind in der ganzen Volksschule grundsätzlich jederzeit möglich und können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres z.B. in eine besondere Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveau wechseln, wenn dies die Schulleitung mit dem Formular «Individuelle Schullaufbahnentscheide» verfügt. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe.
Durch dieses Formular wird der Unterrichtsbesuch jener Schuljahre ausgewiesen, in denen kein Beurteilungsbericht ausgestellt wird, d.h. Kindergarten, Basisstufe, Cycle élémentaire sowie 1. und 3. Schuljahr. Die Absenzen des jeweiligen Schuljahres werden ebenfalls in diesem Dokument festgehalten. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe.
Die besprochenen Themen werden durch ein Kreuz markiert und allenfalls mit einem Stichwort ergänzt. Gemeinsame Absprachen mit den Eltern können in wenigen Stichwörtern kurz festgehalten werden. Falls kein Bedarf für gemeinsame Absprachen besteht, wird das Feld leer gelassen. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe.
Der Leitfaden für das Standortgespräch ist ein Arbeitsinstrument, das den Lehrpersonen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Standortgesprächs zur Verfügung steht und ihnen hilft, das Gespräch zu strukturieren. Die Eltern haben keine Einsicht in dieses Dokument.
Am Ende des 1. Zyklus wird ausschliesslich beurteilt, ob der Grundanspruch in den entsprechenden Fachbereichen erreicht wurde. «Grundanspruch erreicht» bedeutet, dass die Schülerin oder der Schüler annähernd alle als Grundanspruch gekennzeichneten Kompetenzstufen erreicht hat. Differenzierende Angaben zum Lern- und Entwicklungsstand in den einzelnen Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten sowie zu den überfachlichen Kompetenzen erhalten die Eltern im Standortgespräch. Der Bericht ist Teil der Dokumentenmappe.
Die Leistungen in den einzelnen Fachbereichen werden gemäss Volksschulgesetz mit einer Note ausgewiesen. Für Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen sind die Beurteilungen mit einem * gekennzeichnet und verweisen auf einen zusätzlichen Bericht. Differenzierende Angaben zum Lern- und Entwicklungsstand in den einzelnen Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten sowie zu den überfachlichen Kompetenzen erhalten die Eltern im Standortgespräch. Der Bericht ist Teil der Dokumentenmappe.
Die Leistungen in den einzelnen Fachbereichen werden gemäss Volksschulgesetz mit einer Note ausgewiesen. «Medien und
Informatik», «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» sowie die Fächer des fakultativen Unterrichts werden durch ein «Besucht»
ausgewiesen.
Für Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen sind die Beurteilungen mit einem * gekennzeichnet
und verweisen auf einen zusätzlichen Bericht. Differenzierende Angaben zum Lern- und Entwicklungsstand in den einzelnen
Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten sowie zu den überfachlichen Kompetenzen erhalten die Eltern im
Standortgespräch. Der Bericht ist Teil der Dokumentenmappe.
Der Übertrittsbericht dient als Grundlage für das Übertrittsgespräch. Das Übertrittsgespräch kann im 6. Schuljahr das Standortgespräch und der Übertrittsbericht das Protokoll für das Standortgespräch ersetzen. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerin oder der Schüler nehmen die Einschätzung der personalen Kompetenzen vor.
Das Übertrittsprotokoll hält die Zuweisung aus Sicht der Lehrperson, der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers und die Zuweisung aus Sicht der Eltern fest. Kommt kein gemeinsamer Antrag zustande, können die Eltern ihr Kind via Übertrittsprotokoll für die Kontrollprüfung anmelden. Schliesslich wird der Übertrittsentscheid der Schulleitung auf dem Übertrittsprotokoll verfügt.
Die Einschätzung der personalen sowie der Schlüsselkompetenzen werden am Ende des 7., 8. und 9. Schuljahres auf einem separaten Formular ohne Verfügungscharakter ausgewiesen. Für ein differenziertes Bild nehmen sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerin oder der Schüler die Einschätzung vor. Die personalen Kompetenzen sind Teil der überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21. Den Schlüsselkompetenzen wird in der Arbeitswelt eine besonders grosse Bedeutung beigemessen. Sie sind Anknüpfungspunkt an das Modul Berufliche Orientierung insbesondere an das Standortgespräch im 8. Schuljahr. Das Portfolio ist Teil der Dokumentenmappe.
(Beurteilung Portfolio personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen)
Die Formulare dienen den Lehrpersonen als Instrument zur Dokumentation der summativen Beurteilung in allen Fachbereichen. Zu jedem Dokument stehen fachspezifische Hinweise und Kommentare zur Verfügung. Die Nutzung dieser Formulare ist freiwillig.
(Beurteilung Dokumentation summative Beurteilung, Fachspezifische Hinweise)