Ziele der Zusammenarbeit an einer Schule sind die Koordination sowie die gegenseitige Beratung und Unterstützung zwischen Lehrpersonen, Fachpersonen und Mitarbeitenden der Tagesschulen.
Die Eltern und die Schule begleiten und unterstützen das Kind in seiner Entwicklung und sprechen sich dabei ab.

Die Zusammenarbeit ist Teil des Berufsauftrags der Lehrpersonen. Diese hat sowohl die Schul- und Unterrichtsentwicklung als auch die individuelle und professionelle Entwicklung der Lehrpersonen zum Ziel. Übergeordnete Themen sind die Umsetzung des Leitbildes sowie Schwerpunkte der einzelnen Schule. Für die Zusammenarbeit schafft die Schulleitung geeignete Gefässe, in denen Lehrpersonen voneinander und miteinander lernen. Als Impuls für die Schulentwicklungsprozesse nutzt das Kollegium neben Evaluationsinstrumenten auch Weiterbildungs- und Beratungsangebote. Reflexion, Absprachen und Koordination in Gefässen wie z.B. Zyklus- und Fachbereichsgruppen spielen eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit. Auch Lehrpersonen für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen und die Mitarbeitenden der Tagesschule bringen ihre spezifischen Fachkenntnisse in die Entwicklungsprozesse ein.

(Lehrpersonen; Schulleitungen)

Das Klassenteam umfasst alle Lehrpersonen, die am Unterricht einer Klasse beteiligt sind. Nicht nur auf der Sekundarstufe I, sondern auch im Kindergarten und auf der Primarstufe werden Schülerinnen und Schüler vermehrt von mehreren Lehrpersonen unterrichtet, was einen erhöhten Kooperationsbedarf erfordert. Das Klassenteam pflegt den Austausch, vereinbart gemeinsame Regeln und unterstützt die Klassenlehrperson bei Planungs- und Organisationsarbeiten sowie in der Kommunikation. Die Klassenlehrperson ist insbesondere Kontaktperson für die Eltern. Sie koordiniert zudem die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen, mit der Tagesschule und mit schulinternen und schulexternen Fachstellen. Weiter ist sie für die Koordinationsarbeiten in Bezug auf die Beurteilung und die Unterrichtsdokumentation sowie für die Planung des Schuljahres und für die Klassenadministration zuständig.
Bei erschwerter sprachlicher und kultureller Integration sowie bei Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten kann die Unterstützung von Lehrpersonen für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen erforderlich sein. Die Zusammenarbeitsformen werden dabei gemeinsam vereinbart und im Unterricht wird mittels Förderplanung differenziert.

(Lehrplan 21, Grundlagen, Lern- und Unterrichtsverständnis; 5. Unterrichtsentwicklung; Lehrpersonen; Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen)­

Beim Teamteaching unterrichten zwei Lehrpersonen gleichzeitig in einer Klasse. Diese Unterrichtsform wird eingesetzt, um den Schülerinnen und Schülern eine individuellere Begleitung und Beratung im Lernprozess zu ermöglichen. Lehrpersonen, die im Teamteaching arbeiten, planen, gestalten und evaluieren den Unterricht gemeinsam. Sie achten bei der Unterrichtsgestaltung auf klare Aufgabenteilung sowie gezielte Teamteachingformen und pflegen eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit einer konstruktiven Feedbackkultur.

(4.4.3 Abteilungsweiser Unterricht; Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen)

Im Verlauf der Volksschule bestehen verschiedene Nahtstellen, insbesondere zwischen Spielgruppe (Kita), Kindergarten und Primarstufe, zwischen den Zyklen sowie zwischen dem 3. Zyklus und der Sekundarstufe II, die aufeinander abgestimmt werden sollten. Der Lehrplan bildet die Basis der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Personen und zeigt auf, an welchen Kompetenzstufen die Schülerinnen und Schüler während eines Zyklus gearbeitet haben. Insbesondere in Bezug auf die Übertrittsverfahren sind stufenübergreifende Rückmeldungen zwischen den Lehrpersonen zentral.
Ziel der Zusammenarbeit ist der Informationsaustausch. Neben Gesprächen sind gegenseitige Schul- und Unterrichtsbesuche mögliche Austauschformen.

(Lehrplan 21, Berufliche Orientierung; Lehrplan 21, Fachbereichslehrpläne; 5. Unterrichtsentwicklung; 8.2.2 Datenerhebung und Schulakten)

Die Schülerinnen und Schüler lernen auch ausserhalb der Schule, z.B. in der Familie, in Peergroups, in Musikschulen, in Verbänden oder Vereinen. Die Vernetzung und Kooperation mit ausserschulischen Lernwelten ermöglicht es ihnen, die Schule stärker mit dem eigenen Lebenskontext zu verbinden sowie schulisches und ausserschulisches Lernen zu vernetzen.
Bei Schwierigkeiten zwischen dem schulischen und dem familiären Umfeld werden zunächst die Eltern miteinbezogen, danach Lehrpersonen für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen und in einem weiteren Schritt Fachstellen wie z.B. die Schulsozialarbeit, den Sozialdienst, die Erziehungsberatung oder den schulärztlichen Dienst. Reichen diese Massnahmen nicht aus, um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, ist der Beizug der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angezeigt.

(Disziplinarische Schwierigkeiten; Fachstellen; Gefährdungsmeldung)

Die Eltern und die Lehrpersonen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Deren Grundlagen sind ein regelmässiger Informationsaustausch sowie gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und ebensolcher Respekt. Schulleitungen bzw. Lehrpersonen fördern das Verständnis und stärken die Akzeptanz der Eltern gegenüber der Schule. Wichtige Themen dabei sind Informationen zu Lern- und Unterrichtsverständnis und den verwendeten Lehrmitteln, pädagogische Konzepte, Beurteilung oder Klassenregeln. Gegenseitiges Vertrauen wird aufgebaut und gestärkt, wenn Lehrpersonen und Eltern sich auf gleicher Augenhöhe begegnen, die Erziehungsbemühungen anerkennen und offen für deren Perspektiven und Anliegen sind. Eltern erleben das Kind vor allem im familiären Umfeld, Lehrpersonen in einem unterrichtsbezogenen Kontext. Lehrpersonen sollten die unterschiedlichen Familienformen ihrer Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Regelung der elterlichen Sorge und Obhut, kennen und die individuellen Voraussetzungen der Eltern bei der Zusammenarbeit berücksichtigen. Für den Informationsaustausch sind insbesondere Elternabende und Standortgespräche vorgesehen, weitere Gespräche können bei Bedarf vereinbart werden. Damit die Kommunikation zu Eltern mit noch wenigen Deutschkenntnissen hergestellt werden kann, sind Dolmetschende oder interkulturelle Übersetzende beizuziehen.

(Lehrplan 21, Grundlagen, Lern- und Unterrichtsverständnis; Elterliche Sorge und Obhut; Elternmitwirkung)

Das Standortgespräch ist das Kernstück der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern. Im Standortgespräch tauschen sich die Lehrpersonen mit den Eltern und in der Regel mit den Schülerinnen und Schülern über deren Lern-, Entwicklungs- und Leistungsstand in den verschiedenen Fachbereichen und bezüglich der überfachlichen Kompetenzen aus. Auch Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Schullaufbahn und Berufswahl werden thematisiert. Die Sichtweisen aller Beteiligten inkl. Lehrpersonen für einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen werden miteinbezogen. Dabei wird von den Stärken der Kinder und Jugendlichen ausgegangen. Gemeinsam wird abgesprochen, wie die Schülerin bzw. der Schüler optimal begleitet und unterstützt werden kann. Als Grundlagen für das Standortgespräch dienen den Lehrpersonen Beobachtungen, repräsentative Arbeitsergebnisse, Schülerspuren (z.B. Portfolio, Lernjournal usw.), Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler sowie das Berufswahldossier und allenfalls weitere Unterlagen.

(Beurteilung)

Durch Mitwirkungsmöglichkeiten kann die Schule von den individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen der Eltern profitieren, indem diese beispielsweise Einblick in ihren Beruf bzw. in Freizeitaktivitäten geben.
Zudem können Eltern z.B. bei Elternveranstaltungen oder kulturellen Anlässen miteinbezogen werden. Ein periodisches Feedback der Eltern kann wertvolle Hinweise für die Schul- und Unterrichtsentwicklung einer Schule geben. Empfehlenswert ist auch die Bildung von Elternräten. Dabei können Eltern zu ausgewählten Themen Stellung beziehen und ihre Anliegen einbringen.

(1. Schule gemeinsam gestalten; Elternmitwirkung)

Die Lehrpersonen suchen in schwierigen Situationen das Gespräch mit den Eltern, wobei alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, ihre Sichtweise darzulegen. Führen die Gespräche zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist zuerst der Einbezug der Schulleitung, danach der Fachstellen bzw. Behörden (z.B. Schulsozialarbeit oder Erziehungsberatung) und in einem letzten Schritt der Schulaufsicht angezeigt. Zudem können Lehrpersonen auch die Beratungsangebote der Pädagogischen Hochschule Bern in Anspruch nehmen.

(Disziplinarische Schwierigkeiten; Fachstellen; Gefährdungsmeldung; Elterliche Sorge und Obhut)